In der Zahnmedizin bezieht sich der Begriff „Prothetik“ auf das Teilgebiet, das sich mit dem Ersatz fehlender Zähne oder Zahnteile durch zahntechnische Konstruktionen befasst. Dabei werden künstliche Zähne oder Zahnersatz verwendet, um die Ästhetik, Funktion und Gesundheit des Gebisses wiederherzustellen.
Die zahnärztliche Prothetik umfasst verschiedene Bereiche, darunter die Teilprothetik, die Vollprothetik und die implantatgetragene Prothetik.
Teilprothetik: Wenn nur einige Zähne fehlen, können Teilprothesen verwendet werden, um die Zahnlücken zu schließen. Teilprothesen bestehen aus einer Metallbasis, die an den verbleibenden Zähnen befestigt ist, und künstlichen Zähnen, die die Lücken füllen.
Vollprothetik: Wenn alle Zähne im Kiefer fehlen, werden Vollprothesen verwendet. Vollprothesen bestehen aus einer Kunststoffbasis, die den Gaumen bedeckt und den künstlichen Zahnreihen Halt gibt.
Implantatgetragene Prothetik: Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingesetzt werden. Sie dienen als stabile Grundlage für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen. Die implantatgetragene Prothetik bietet eine besonders feste und natürliche Lösung für den Ersatz von fehlenden Zähnen.
Die zahnärztliche Prothetik umfasst auch die Planung, Herstellung und Anpassung von Zahnersatz, die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten sowie die langfristige Pflege und Wartung des Zahnersatzes. Ziel ist es, eine funktionelle und ästhetische Wiederherstellung des Gebisses zu erreichen und dem Patienten ein verbessertes Kaugefühl, Sprachfunktion und Selbstbewusstsein zu ermöglichen.
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